Grundstatuten
§1 Vereinsname und Gründungsdatum
Der Kegelclub trägt den Namen „Die toten Gockel“. Gegründet wurden „Die toten
Gockel“ am 9. August 1996.
§2 Mitglieder
„Die toten Gockel“ ist ein Herrenkegelclub, der aus höchsten zwölf heterosexuellen
Mitgliedern besteht.
§3 Vereinslokal
Das Vereinslokal des Clubs ist z. Zt. die „Gaststätte zur Bräucke“ in Kirchhellen.
§4 Kegeltermin
Gekegelt wird immer an einem Samstag, im Abstand von vier Wochen, von 20:00 –
23:00 Uhr.
§5 Stimmberechtigung
Jeder Gockel ist in allen Punkten gleichberechtigt und genießt volles Stimmrecht.
Ein Übertragen der eigenen Stimme auf einen anderen Gockel ist nicht zulässig.
§6 Kleiderordnung
Bei den Kegelterminen ist das Tragen des Club-Shirts und das Tragen von
vernünftigen Turnschuhen Pflicht. Das Club-Shirt ist auch bei anschließenden
gemeinsamen Aktivitäten zu tragen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
§7 Minikegel
Jeder Gockel hat seinen „Minikegel“ immer mit sich zu führen. Er muss auf
Verlangen vorgezeigt werden. Kann ein Gockel seinen Minikegel nicht vorzeigen, so
hat er beim nächsten Kegeln eine Runde Bier zu spendieren.
§8 Generalversammlung
Sollte es etwas Wichtiges zu besprechen geben, wofür die Kegelzeit nicht ausreicht,
kann jederzeit eine Generalversammlung einberufen werden. Der Präsident hat eine
Tagesordnung zu erstellen und hat außerdem dafür zu sorgen, dass erst am Ende
der Versammlung Alkohol zu sich genommen wird, da sonst ein reibungsloser Ablauf
der Versammlung nicht mehr gewährleistet werden kann.
§9 Aufnahme neuer Gockel
Kegelfreunde die sich vorgenommen haben, ein Gockel zu werden, müssen dreimal
als Gastkegler zugegen sein. Anschließend kann ein Aufnahmeantrag gestellt
werden. Alle Gockel müssen über diesen Vorgang informiert werden und es muss
eine 100%ige Fürsprechung des kompletten Clubs vorliegen. Die Abstimmung erfolgt
anonym. Der neue Gockel erwirbt mit der Aufnahme alle Rechte und hat die Pflicht,
sich an der Kasse zu beteiligen.
§10 Austritt – Ausschluss
Ein Austreten aus dem Club ist jederzeit möglich. Der Ex-Gockel verliert dadurch alle
seine Rechte, sowie den Anspruch auf seinen Anteil an der Kasse.
Sollte ein Gockel durch sein Verhalten den Ruf des Clubs schädigen oder den
Clubfrieden stören, so besteht die Möglichkeit eines Ausschlusses. Ein Ausschluss
ist nur dann möglich, wenn es bei der Abstimmung keine „Nein“ – Stimmen gibt.
Enthaltungen werden ignoriert.
Der Vorstand
§11 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinem Vize-Präsidenten und dem
Schatzmeister
§12 Wahl
Der Vorstand wird für ein Jahr mit absoluter Mehrheit von den Clubmitgliedern
gewählt. Gewählt wird grundsätzlich beim Jubiläumskegeln im August. Wiederwahl
ist möglich.
§13 Der Präsident
Der Präsident hat für einen reibungslosen Kegelabend zu sorgen. Er bestimmt die
Richtlinien des Clubs und trägt dafür die Verantwortung. Außerdem vertritt er den
Club nach Außen und trägt zur Klärung bei Meinungsverschiedenheiten unter den
Clubmitgliedern bei.
§14 Vizepräsident
Sollte der Präsident bei der Ausübung seiner Aufgaben verhindert sein, so
übernimmt der Vizepräsident die Amtsgeschäfte. Der Vizepräsident hat dafür Sorge
zu tragen, das ausstehende Runden auch zum Genuß gebracht werden.
§15 Schatzmeister
Der Kassierer ist für die Finanzen im Club zuständig. Er sammelt die Beiträge und
Strafen ein und überwacht die Ausgaben des Clubs. Er hat dafür Sorge zu tragen,
dass in der Kasse kein Fehlbetrag auftaucht. Ihm ist es untersagt, Gelder für private
Zwecke zu entnehmen.
§16 Misstrauensvotum
Sollte ein Mitglied des Vorstandes nicht mehr das Vertrauen des Clubs besitzen, so
kann er jederzeit und mit absoluter Mehrheit von seinem Amt abgesetzt werden. Die
Position ist sofort neu zu besetzen.
Sollte die Position nicht auf Anhieb besetzt werden können, so kann der Präsident
bis zur nächsten Wahl einen Gockel kommissarisch mit den Aufgaben betreuen.
Finanzen
§17 Kegelkasse
Zur Durchführung von Aktivitäten und zum Erwerb von Alkoholika wird eine
Kegelkasse geführt. Jeder Gockel hat deshalb die Ehre und die Pflicht, durch
Beiträge und Strafen in die Kasse einzuzahlen.
§18 Startgeld
Das Startgeld bei jedem Kegeln beträgt für Gockel 10,00 €.
§19 Strafen
Um die Kasse zu füllen, werden folgende Strafen erhoben:
verlorenes Spiel: 0,50 €
Rille: 0,10 €
Glocke: 0,50 €
Stina / Kackstuhl: 0,50 €
Kugelbringen: 0,50 €
Königskegeln: 1,00 €
Nichttragen des Club – Shirts: 5,00 €
Nichttragen von Turnschuhen: 5,00 €
Handyanruf auf der Bahn: 2,50 €
Lustwurf 1,00 €
Verspätung 2,50 €
Thekenbesuche 2,50 €
Behinderung beim Wurf 1,00 €
Alle Neun 0,50 €
Kranz-Hand 1,00 €
Pudel „vergisst“ den Gockel 5,00 €
§20 „30 € - Regelung“
Hat ein Gockel einen Schuldenstand von mehr als 30,00 € angehäuft, so wird ihm
beim nächsten Königskegeln Minuspunkte aufgeschrieben:
30-32 € Schulden – 1 Minuspunkt
33-35 € Schulden – 2 Minuspunkte
36-38 € Schulden – 3 Minuspunkte
39-41 € Schulden – 4 Minuspunkte
42-44 € Schulden – 5 Minuspunkte
45-47 € Schulden – 6 Minuspunkte
48-50 € Schulden – 7 Minuspunkte
ab 51 € Schulden – 10 Minuspunkte
Der Schatzmeister gibt vor jedem Kegeln die aktuellen Schuldenstände bekannt,
damit jeder Gockel die Möglichkeit hat, seinen Fehlbetrag auszugleichen.
Sollte ein Vorstandsmitglied mehr als 30,00 € Schulden haben, so muß dieser den
anwesenden Gockel eine Runde spendieren.
Kegelablauf
§21 Pünktlichkeit
Um ein reibungsloses Kegeln zu ermöglichen, wird jeder Gockel angehalten,
pünktlich zum Kegeln zu erscheinen. Sollte ein Gockel unentschuldigt nach 20:10
Uhr die Bahn betreten, so hat er 2,50 € in die Kasse zu zahlen.
§21 (a) Entschuldigung
Die Entschuldigung hat bei einem Mitglied des Vorstandes zu erfolgen. Es wird
geprüft, ob die Entschuldigung ausreicht, um den Gockel von der Pflicht der in §21
festgelegten Strafe zu befreien.
§22 Nichterscheinen
Wer beim Kegeln nicht anwesend sein kann, zahlt die Startgebühr in Höhe von
10,00 € und eventuelle Geburtstagsbeiträge in die Kasse ein. Er sollte dafür Sorge
tragen, dass der Club informiert ist. Auch hier gilt der Vorstand als Ansprechpartner.
§23 Frauen auf der Bahn
Frauen sind mit Ausnahme der Kellnerin und Striptänzerin auf der Bahn nicht
gestattet. Sollte doch eine Frau die Bahn betreten, so hat der „zugehörige“ Gockel
eine Runde Bier zu bezahlen.
§24 Thekenbesuche
Thekenbesuche während des offiziellen Kegelns werden mit 2,50 € bestraft.
§25 „Kotz – Paragraph“
Wer auf der Kegelbahn oder auf dem Weg zur Toilette kotzt, zahlt eine Runde Bier
und hat selbst ein Bier und einen warmen Korn zu trinken.
§26 Wurfregeln
Wer bei einem Kegelspiel die Bahn betritt und dadurch den kegelnden Gockel
behindert, zahlt 1,00 € in die Kasse ein.
Beim Einfangen einer geworfenen Kugel zahlt der Kegler eine Runde Bier. Schafft es
der Fänger nicht, die Kugel mit der Hand einzufangen, so hat er eine Runde zu
bezahlen.
§27 Schnapszahl
Bei den Spielen „hohe und niedrige Hausnummer“ etc. muss der Gockel, der eine
Schnapszahl wirft einen warmen Korn auf Clubkosten trinken oder ersatzweise 5,00
€ in die Kasse einzahlen.
§28 Königskegeln
Um den König und den Pudel eines Kegelabends zu ermitteln, wird die Königspartie
gespielt. Dieses Spiel besteht aus neun bekannten Bildern. Jeder Gockel hat zwei
Würfe pro Bild.
König ist, wer am Ende die meisten Punkte verbuchen kann. Er bekommt für die
nächsten vier Wochen den Königskegel.
Der Verlierer des Spiels bekommt den Gockel und darf nicht mehr „Abdecken“.
Der Pudel hat die Pflicht, beim nächsten Kegeln anzuschreiben.
Selbstverständlich teilen sich König und Pudel eine Runde Bier für den Club.
§29 Kaiserwürde
Sollte es ein Gockel tatsächlich schaffen dreimal hintereinander König zu werden, so
darf er sich „Kaiser“ nennen und bekommt vom Club einen Kaiserpokal
ausgehändigt. Sollte es ein Kaiser schaffen, weitere Male Kaiser zu werden, erhält er
natürlich weitere Kaiserpokale.
§30 „Kränze“ und „Alle Neune“
Wenn ein Gockel alle Neune bzw. Kranzhand wirft, so zahlen alle anderen Gockel
0,50 € bzw. 1,00 € in die Kasse ein.
Die Ersten, denen dieses Glück im Jahr beschieden ist, bekommen auf Clubkosten
ein Bier und einen Kümmerling.
§31 „Acht ums Vordereck“
Kegelt ein Gockel „Acht ums Vordereck“, so wird das Kegeln sofort abgebrochen und
alle Getränke gehen zu Lasten der Kasse.
Der Glückliche wird sofort zum neuen König ernannt. Hierbei ist es egal, in welchem
Spiel die „Acht ums Vordereck“ geworfen wird.
Der Letztplatzierte bei diesem Spiel ist demnach Pudel.
§32 Trinkspruch
Vor dem Trinken einer ausgegebenen Runde wird dem Spender gemeinsam und
lautstark mit folgendem Spruch gedankt: „Wir danken dem edlen Spender mit einem
3-fach kräftigem GUT HOLZ!!!“
Sonstiges
§33 Geburtstag
Hat ein Gockel Geburtstag, so hat er beim nächsten Kegeln eine Runde Bier zu
spendieren. Veranstaltet der Gockel eine Feier, wo alle anderen Gockel geladen
sind, so gilt die Runde als bezahlt. Nicht anwesende Gockel verlieren Ihren Anspruch
auf eine Runde.
§34 Blechrunde
Erwirbt ein Gockel einen neuen oder gebrauchten Wagen, so hat er beim nächsten
Kegeln eine Runde zu spendieren.
§35 Hochzeit
Jeder Gockel der heiratet, hat den Verein zur Hochzeitsfeier einzuladen. Der Verein
spendiert dem Hochzeitspaar ein 50 l Fass, dass zur Feier mitgebracht wird.
Der Club sorgt für ein Geschenk, wobei jeder Gockel 20,00 € aus eigener Tasche
zahlt.
§36 Geburt eines Kindes
Bei der Geburt oder Adoption eines Kindes gratuliert der Club geschlossen. Es
herrscht folgende Kleiderordnung:
o schwarzer Anzug
o Zylinder
o weiße Handschuhe
o Holzschuhe
Für jedes Teil das fehlt, hat der betreffende Gockel eine Runde zu spendieren. Das
Elternpaar spendiert 50 l.
§37 Universal - Paragraph
Sollten Ereignisse auftauchen, die nicht in dieser Satzung geregelt sind, so
entscheidet der Vorstand.
Wird diese Entscheidung nicht vom Rest des Clubs angenommen, so gilt §8.
§38 Satzungsänderungen
Jeder Gockel hat das Recht, Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Satzungsänderungen sind vom Vorstand zu prüfen. Satzungsänderungen können
nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Gockel beschlossen werden. Sollte
die Zeit beim regulären Kegeln dafür nicht ausreichen, so gilt §8.